- verbesserte Wirkstoffaufnahme
- Stimulation von Verjüngungs- und Reparaturmechanismen
*NISV – WAS IST DAS?
Die NiSV ist eine Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – kurz: NiSV.
Um Kundinnen vor Schäden und Kosmetikerinnen vor Klagen zu schützen, trat am 01.01.2021 die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) in Kraft.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ist für die Verordnung verantwortlich und gibt die Zuständigkeiten an die einzelnen Institutionen der jeweiligen Bundesländer ab.
Die Verordnung besagt unter anderem, dass bis zum 31.12.2022 ein erfolgreich absolvierter Fachkundenachweis durch spezielle NiSV Schulungen erforderlich ist, um bestimmte Geräte weiter für kosmetische Behandlungen nutzen zu dürfen.